Wie Sie
sicherlich den Medien entnommen haben, gibt es für Sie als Betreiber Verkehrssicherheitspflichten nach § 823 BGB, Vorkehrungen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Funktionsfähigkeit der
in Ihren Gebäuden enthaltenen „haustechnischen Anlagen“ zu treffen.
Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages übernimmt jeder Gaskunde die Verantwortung für seine Hausgasleitung ab Übergabepunkt Hauptabsperreinrichtung (HAE).
Seit Juni 2008 hat der Gesetzgeber aus der Empfehlung zur Prüfung von Gasleitungen in Häusern eine Pflicht gemacht:
Alle 12 Jahre - Prüfung der Dichtigkeit und Gebrauchsfähigkeit - in der Regel durch eine Druckprüfung durch eine Fachfirma.
Zusätzlich Jährlich - Sichtkontrolle und Überprüfung, ob Gasgeruch auftritt.
Vermieter obliegen außerdem noch der Prüfungs- und Installationspflicht gegenüber Ihren Mietern.
Dies alles ist in der neusten Fassung der DVGW/TRGI 2008 geregelt.
• Juristische Entlastung durch unseren Prüfbericht:
Nach erfolgter Prüfung Ihrer Gasleitungen (innerhalb des Gebäudes) erhalten Sie von uns einen detaillierten Prüfbericht. Dieses Dokument beinhaltet Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten
Überprüfung sowie die Art der Prüfung. Die Messergebnisse sowie die abschließende Beurteilung geben Auskunft über die Gebrauchsfähigkeit der geprüften Gasanlage.
Aufgetretene Mängel werden selbstverständlich dokumentiert.
Anlagen ohne Beanstandung erhalten einen Prüfaufkleber. Dieser wird sichtbar an der Gasleitung angebracht.
Diese Dokumentation ist unerlässlich, um im Schadensfall nachzuweisen, dass Sie als Hausbesitzer oder Verwalter Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
• Leckratenabstufung:
Die Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit in Betrieb befindlicher Gasleitungen wird nach der TRGI
(04/2008, Abschnitt 5.6.4.3.1) vorgenommen:
• Gasverlust > 0,0 < 1 l/h
Die Gasleitung ist unbeschränkt gebrauchsfähig. Sie kann unverändert genutzt werden.
Leitungen, die eine Leckage < 1 l/h aufweisen, sollten jährlich überprüft werden, um eine Vergrößerung der Leckmenge frühzeitig festzustellen.
• Gasverlust >1 < 5 l/h
Die Gasleitung ist vermindert gebrauchsfähig. Die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten
müssen innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der verminderten Gebrauchsfähigkeit abgeschlossen sein.
Die Gasleitung ist nach den Instandsetzungsmaßnahmen erneut auf Dichtheit zu prüfen.
• Gasverlust > 5 l/h
Die Gasleitung ist nicht mehr gebrauchsfähig. Alle über die geprüfte Gasleitung, Gasgeräte und
Verbrauchseinrichtungen müssen nach der Feststellung sofort außer Betrieb genommen werden und gegen eine erneute Inbetriebnahme zu sichern. Die Anlage wird sofort stillgelegt. Es gibt keinen Aufschub
oder Übergangsfristen.
Sanierung der Gasleitung:
Sollten wir bei Ihrer Gasanlage (Stahlrohr mit Gewindeverbindungen) eine Leckrate von
kleiner 5 Liter/ Stunde ermitteln, muss bei einer Sanierung im herkömmlichen Verfahren die Leitung ausgetauscht werden. In vielen Fällen werden Stemm- und Maurerarbeiten nötig.
Wir haben uns auf die Innensanierung von Stahlgasleitungen spezialisiert. Mit dem Dichtmittel PRODORAL R 6-1 und einem speziellen Einpress- und Trocknungsverfahren sind wir in der Lage
Gewindeverbindungen der Stahl-Gasleitung ohne aufwendige Stemm- und Maurerarbeiten innerhalb weniger Stunden pro Leitung, von innen dauerhaft abzudichten.
Das Abdichtverfahren ist nach DIN-DVGW NG-5153 AR 0634 zugelassen und erfüllt nach einer Anwendung alle Anforderungen der DIN EN 13090.
Unsere geschulten, zertifizierten Mitarbeiter haben den Sachkundenachweis gemäß Arbeitsblatt G 624 „Technische Regeln für das nachträgliche Abdichten von bestehenden Gas-Innenleitungen“
erbracht.
|
|
|