Horstmann Haustechnik Bäder - Wärme - Solar Gastechnik - Service
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Nachspeisung von Heizungswasser

Im Laufe der Zeit lasst selbst bei der besten Heizungsanlage der Druck des Heizungswassers langsam aber sicher nach. - Wer kennt nicht die dann typischen gluckernden Geräuschs in den Heizkörpern oder Leitungen? Spätestens, wenn sich ein abgesunkener Wasserdruck so bemerkbar macht, ist

es an der Zeit, Heizungswasser nachzufüllen. Nicht nur, um dem nervigen Gluckern ein Ende zu bereiten, sondern auch um Schaden an der Pumpe

(Kavitation!), Wirkungsgradeinbußen und Korrosion zu vermeiden.

 

Die Nachspeisung von Heizungswasser erfolgt in der Regel über eine Verbindung zwischen einer Zapfstelle und dem Heizungskreislauf.Althergebrachte, um nicht zu sagen klassische Losung: Ein Schlauch zwischen

zwei Hähnen, eigentlich nur zum kurzzeitigen Anschluss gedacht, der Einfachheit halber aber meist dauerhaft belassen.

Zur "komfortableren" Ausstattung zahlen schon ein Rückflussverhinderer oder eine Füllarmatur (oftmals mit integriertem Rückflussverhinderer). Sofern zumindest ein Rückflussverhinderer eingebaut ist und der Schlauch

wirklich nur kurzzeitig angeschlossen wurde, war dies zu Zeiten der DIN 1988-4 noch statthaft.

 

Mit Inkrafttreten der neuen DIN 1988-100 sind die Zeiten dieser einfachen Nachspeisung von Heizungswasser jedoch vorbei, denn in Verbindung mit der

DIN EN 1717 sind nunmehr für die Befüllung und Nachspeisung von Heizungsanlagen vorübergehende Verbindungen ohne Schutzmaßnahmen nicht

mehr erlaubt.

 

Im Klartext heißt es in der DIN EN 1717: "Alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation werden als ständige Anschlüsse angesehen."

Dies bedeutet, dass in jedem Fall eine Absicherung gegen mögliches Rucksaugen erfolgen muss!

Hierzu sind gem. Anhang A der DIN 1988-100 nur ganz spezielle Sicherungseinrichtungen zugelassen, zu denen Rückflussverhinderer nicht zählen.

Wer jetzt glaubt, die alte Technik hatte Bestandsschutz, der irrt sich. - Der Anschluss der Heizungsanlage an die Trinkwasserinstallation zahlt nämlich zur

Wasserversorgungsanlage und für diese gibt es keinen Bestandsschutz! -

Wasserversorgungsanlagen unterliegen der Trinkwasserverordnung. Diese regelt wiederum die Qualität des Produktes, nämlich des Lebensmittels Trinkwasser, und das ist zweifelsfrei keine bauliche Anlage und geniest somit auch keinen

Bestandsschutz.

Wer Mangel an seinen Trinkwasseranlagen nicht beseitigt oder erforderliche Nachrüstungen nicht durchführt, handelt zumindest fahrlässig und macht sich

ggf. strafbar!

Unsere Notfallnummer         24 h - 365 Tage außerhalb der Bürozeiten:                                                       +49 / 157 / 74615513

Bürozeiten

Montags - Donnerstags:   07.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

 

Freitags: 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Etwas zum Nachdenken:

Qualität ist niemals Zufall; sie ist immer das Ergebnis hoher Ziele, aufrichtiger Bemühung, intelli-genter Vorgehensweise und geschickter Ausführung.

Will A. Foster  

 

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